Zuschüsse
Zuschüsse, also Fördermittel, die nicht zurück gezahlt werden müssen, werden für verschiedene Zielgruppen angeboten, etwa im Handwerk, aus der Hochschule oder auch aus der Arbeitslosigkeit:
Dies ist ein Zuschuss für Handwerksmeister, die sich selbständig machen. Er wird bei einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bzw. bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Das Programm "Förderung von Betriebsgründungen für Existenzgründungen in Rheinland-Pfalz" des Wirtschaftsministeriums richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor der Gründung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem selbständigen Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten über das Beratungsprogramm für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz.
Merkblatt: Wie finde ich die richtige Unternehmensberatung?
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (VV)
Das Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA richtet sich sowohl an junge Unternehmen im Zeitraum von zwei Jahren nach der Gründung als auch an Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung. Die Antragstellung erfolgt über die Antragsplattform des BAFA.
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, AbsolventInnen sowie WissenschaftlerInnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Die Agentur für Arbeit bietet über einen Zuschuss Arbeitslosen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, Unterstützung bei der Gründung. Der Gründungszuschuss ist seit 2012 eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWi den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen.
Ein erster Förderaufruf ist Ende 2019 gestartet; er adressiert digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Für das zweite Quartal 2020 ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren. Das IGP ist als Pilotförderung angelegt. Es stehen rund 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Das BMWi fördert über das „Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ die Teilnahme von junger, innovativer Unternehmen auf deutschen Leitmessen.
Zuschüsse gibt es zur Teilnahme an europäischen und außereuropäischen Messen über das Messebeteiligungsprogramm der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz.
Unterstützt wird auch die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen. Sehen Sie hierzu das Aussenwirtschaftsprogramm des Wirtschaftsministeriums.
Hilfreiche Informationen zum Thema Internationalisierung finden Sie in der Publikation Internationalisierung von Startups des RKW Kompetenzzentrums.
startup innovativ – das Förderprogramm für innovative, nicht-technologieorientierte Gründungen
- NEU 2021: Sonderedition Digital Interactive Media & Games -
Im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich zunehmend neue Geschäftsideen, für die es noch keine Beispiele gibt, deren Durchsetzungskraft am Markt schwer eingeschätzt werden kann und deren Finanzierung von daher schwierig ist. Während es für den Anteil an solchen Geschäftsideen, die dazu Technologien neu- oder weiterentwickeln, bereits Förderinstrumente gibt (z.B. Innovationsfonds), gibt es dies noch nicht für innovative Geschäftsideen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln.
An diese Zielgruppe richtet sich das neue Förderangebot des Wirtschaftsministeriums „startup innovativ“. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderung liegt zwischen einer Mindestfördersumme von 10.000 Euro und einer Maximalfördersumme von 100.000 Euro pro Gründungsvorhaben. Zur Auswahl der zu fördernden Gründungen und Gründungsvorhaben dient ein Wettbewerbsverfahren.
NEU: In diesem Jahr können sich gezielt auch Geschäftsideen aus den Bereichen Interactive Media und Games bewerben. Diese werden von einer gesonderten Jury bewertet.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Januar bis zum 31. März 2021.
Lesen Sie hier die Förderbedingungen und Informationen zur Antragstellung.
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