© Pixabay.com

© Pixabay.com

© Pixabay.com

Freie Berufe

Zählt Ihre selbständige Tätigkeit zu den so genannten Freien Berufen? Dies sind die im Einkommenssteuergesetz aufgelisteten Berufe, den Katalogberufen ähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe (selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten). Das unterscheidet sich grundlegend von den Gewerbetreibenden.

Als angehend Selbständige/-r müssen Sie zuerst klären, ob Sie mit Ihrer angestrebten Tätigkeit zu den Freiberuflern oder der Gruppe der Gewerbetreibenden zählen. Besprechen Sie dies am besten mit einem Steuerberater oder fragen Sie beim Finanzamt nach.